Förderung der Sanierung von Sportstätten und Vereinsheimen
Kategorien: Fachplaner / Architekt
NRW unterstützt Vereine mit 300 Millionen an Fördergeldern
Im Zuge des Förderprogrammes „Moderne Sportstätten 2022“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen Sportvereinen und Sportverbänden 300 Millionen Euro an Fördergeldern zur Modernisierung und Sanierung der Sportstätten zur Verfügung. Durch dieses Förderprogramm will das Land den Abbau des Modernisierungsstatus, Barrierefreiheit, sowie die digitale Modernisierung fördern. Das Förderprogramm läuft von 2019 bis 2022 und die Gelder werden durch eine pauschale Zuordnung, bezogen auf das Gemeindegebiet, verteilt.
Wer kann die Fördergelder beantragen?
Laut den veröffentlichten Förderrichtlinien des Landes NRW müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein, um die finanzielle Förderung für, unter anderem eine Sanierung, zu erhalten. Antragsberechtigte sind:
- Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die am 15.10.2018 Mitglied in einem Stadt-/ Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. waren.
Neben der Mitgliedschaft in einem der beiden genannten Institutionen muss der Sportverein oder Sportorganisation eine langfristige Bindung an das zu sanierende Objekt nachweisen. Der Antrag muss, laut Förderrichtlinien, folgende Voraussetzungen, in Bezug auf die Sportstätte oder Vereinsheim erfüllen:
- Die Sportorganisation ist Eigentümer der Sportstätte
oder
- Die Sportorganisation ist als Mieter oder Pächter wirtschaftlicher Träger der Sportstätte
und
- Der Miet- oder Pachtvertrag muss noch mindestens zehn Jahre Bestand haben
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die bereitgestellten Fördergelder sind zweckgebunden und unter besonderen Berücksichtigungen zu verwenden. Sportvereine können ihre Sportstätten oder Vereinsheime modernisieren, sanieren oder Instand setzen. Diese Maßnahmen müssen unter Berücksichtigungen der Energetik, Geschlechtergerechtigkeit, Barrierefreiheit, baulicher Sicherheitsmaßnahmen und der digitalen Modernisierung gestaltet werden.
Umfang und Höhe der Zuwendung
Gemäß den Förderrichtlinien ist die Höhe der Zuschüsse in drei Stufen unterteilt:
- bei einer Förderhöhe von 10.000 Euro bis 100.000 Euro 50 Prozent bis höchstens 90 Prozent
- bei einer Förderhöhe von mehr als 100.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 Prozent bis höchstens 85 Prozent
- bei einer Förderhöhe von mehr als 1.000.000 Euro 50 Prozent bis höchstens 80 Prozent
Feuchteschäden an Vereinsheimen
Sportstätten und Vereinsheime sind oft marode und sanierungsbedürftig. Durch die intensive Nutzung von Umkleiden und Duschen in den Vereinsheimen besteht eine erhöhte Gefahr an Feuchteschäden und Schimmelschäden. Im Zuge des Förderprogrammes „Moderne Sportstätten 2022“ fallen auch Feuchteschäden oder ein Schimmelbefall unter die Anwendungsbereiche. Durch eine fachmännische Abdichtung von außen oder innen können Kellerräume wieder langfristig als Nutzraum verwendet werden. Neben dem Schutz vor Feuchteschäden trägt eine intakte Abdichtung oder der Einbau einer Klimaplatte auch positiv zur Energetik des Objektes bei.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: https://www.land.nrw/de/moderne-sportstaette-2022-so-funktioniert-das-neue-foerderprogramm