Balkon und Terrasse – Wissenswertes für eine harmonische Nachbarschaft
Kategorien: Haus und Garten
Die warmen Sommertage laden gerade dazu ein, seine Freizeit auf dem Balkon zu verbringen.
Doch gerade in einer funktionierenden Nachbarschaft ist Rücksichtnahme gefragt, um die Harmonie im Zusammenleben nicht zu gefährden.
Vielleicht haben Sie schon meinen Artikel für die richtige Bepflanzung gelesen und freuen sich auf die schönen Sommertage, um Ihren Balkon und Terrasse mit der neuen Bepflanzung in vollem Umfang zu genießen. Damit der Haussegen nicht gestört wird, hat der Deutsche Mieterbund ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.
Sonnenbaden auf dem Balkon oder der Terrasse:
Je heißer die Sonnenstunden werden, desto freizügiger wird gerne das Sonnenbad genossen. Achten Sie gerade bei gut einsehbaren Balkonen und Terrassen darauf, dass Sie nicht zu freizügig werden, denn jeder Ihrer Nachbarn hat ein anderes Empfinden von Schamgefühl. Fühlt er sich dadurch gestört, könnte es sogar zu einem Ordnungsgeld kommen.
Grillen auf dem Balkon:
Grillen gehört bei vielen deutschen Familien zum Sommer einfach dazu. Aber in vielen Mietverträgen ist es von vornherein ausdrücklich verboten. Dann müssen Sie sich leider auch daranhalten. Eine Alternative kann der Garten und die nächste Grillparty bei Freunden sein, öffentliche Parks in denen Grillen erlaubt ist oder beliebte Grillhütten, die oft an idyllischen Plätzen liegen und in der örtlichen Gemeinde oder Stadt angemietet werden können. Auch ohne striktes Grillverbot in Ihrem Mietvertrag oder Hausordnung, müssen Sie Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und unter Umständen das Grillen einstellen. Immer dann, wenn sich Ihre Nachbarn durch typischen Grillrauch oder durch den Grillgeruch gestört fühlen. Hier könnte ein Elektrogrill eine Alternative sein. Sind Sie glücklicher Mieter einer Dachterrasse, können Sie zumindest keine Nachbarn mit aufsteigendem Qualm belästigen und sich demzufolge auch niemand beschweren.
Blumen und Pflanzen auf dem Balkon:
Bei der Anbringung von Blumenkästen müssen Sie unbedingt darauf achten, dass sie sicher und ordnungsgemäß befestigt sind. Das heißt, auch starkem Wind standhalten, damit sie keinen Passanten oder Nachbarn gefährden. Bei der Art der Bepflanzung ist der Mieter ganz frei. Sie dürfen nur nicht die Fassade beschädigen, wie es bei rankenden Pflanzen wie Efeu und rankendem Wein vorkommen kann. Das Aufstellen von Balkonmöbeln wie Tische, Stühle, Bänke, Liegen, Strandkorb oder der Sonnenschirm ist jedem Mieter gestattet.
Gartenparty und feiern auf dem Balkon:
Was gibt es Schöneres als einen lauen Sommerabend auf dem Balkon oder der Terrasse mit Freunden ausklingen zu lassen. Die spontanen Treffen sind meist die besten, können aber auch mal etwas lauter werden als gedacht. Auf dem Balkon gilt nichts anderes, als in der Wohnung. Ab 22 Uhr herrscht Nachtruhe und das bedeutet auch draußen auf Balkon und Terrasse: Zimmerlautstärke. Oft lässt sich das mit einem Gespräch unter Nachbarn klären und als Tipp, Ihre Nachbarn freuen sich sicherlich auch über eine spontane Einladung zur Balkon-Fiesta.
Jetzt kann die Saison auf „Balkonien“ und "Terrassien" so richtig beginnen. Mit unseren Tipps und Auszug aus den Empfehlungen des Deutschen Mieterbundes, steht einer Nutzung in vollem Umfang und einer harmonischen Nachbarschaft nichts mehr im Weg.
Über die Autorin:
Sandra Frielingsdorf
Auch für mich gehören Sonnenbaden und Grillen zum Sommer dazu. Den Abend länger draußen verbringen zu können, gehört ganz klar zum großen Vorteil der Sommermonate. Ich wünsche viel Spaß im Sommer auf "Balkonien" und "Terrassien".