Mit Mehrwertsteuersenkung & Co. bares Geld sparen
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Jetzt feuchte Häuser und Keller sanieren
Ab dem 01.Juli 2020 tritt die Senkung der Mehrwertsteuer in Kraft. Mit diesem Konjunk-turpaket will die Bundesregierung der schwächelnden Wirtschaft unter die Arme greifen und den Binnenkonsum anregen. Bis zum 31.Dezember 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Auch der reduzierte Steuersatz für beispielsweise Le-bensmittel oder Zeitschriften wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Nicht nur bei Konsumgü-tern kann jetzt gespart werden, sondern auch bei Dienstleistungen.
Dies bietet eine gute Gelegenheit, zum Beispiel sein Haus in Schuss zu bringen und feuchte Kellerräume trockenlegen zu lassen. Einer Nutzung z. B. als Stauraum, Hobbykel-ler oder zusätzlicher Wohnraum steht dann nichts mehr im Wege – und der Wert der Im-mobilie wird gleichzeitig gesteigert. Zusammen mit dem sogenannten „Sanierungs-Bonus“, günstigen Sanierungskrediten vieler Hausbanken und Zuschüssen aus öffentli-chen Förderprogrammen lässt sich die reduzierte Mehrwertsteuer so optimal nutzen.
1.200 Euro Sanierungsbonus nutzen
Neben dem Anreiz der Senkung der Mehrwertsteuer können Immobilienbesitzer, die ihr Haus von Feuchtschäden befreien lassen, auch den sogenannten „Sanierungs-Bonus“, gemäß § 35a III EStG, nutzen. Für Sanierungsleistungen gibt es maximal 20% von 6.000 EUR. Die Höchstförderung beträgt also netto 1.200 EUR (20% von 6.000 EUR = 1.200 EUR) und wird seit 2009 in dieser Höhe gewährt. Der Steuerbonus auf Sanierungen gilt für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien. Der Sanierungs-Bonus erfasst sämtliche Arbeitskosten, einschließlich Maschinen- und Fahrkosten, die in der Rechnung separat ausgewiesen werden, siehe Grafik.
Wichtig: Er kann zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – und wird nicht damit verrechnet.
Günstige Sanierungskredite
Darüber hinaus vergeben Banken und Sparkassen spezielle Sanierungskredite, die an diesen Zweck gebunden sind. Deshalb wird bei der Kreditvergabe die genaue Bestimmung des Darlehens vermerkt. Ein Vorteil dieser Zweckbindung ist, dass Banken diese Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen anbieten als z.B. normale Konsumdarlehen.
Auch wenn die Zinssätze für einen Sanierungskredit möglicherweise etwas höher ausfallen als bei einem Baudarlehen, haben sie im Unterschied zu diesen normalerweise keine Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch zur Folge. Fazit: die Zeit für Sanierungen am Haus ist aktuell günstig wie lange nicht.
Weitere staatliche Förderungen
Nicht zuletzt lässt sich die professionelle Beseitigung von Feuchtschäden oft mit einer sogenannten „energetischen Sanierung“ kombinieren und entsprechend fördern. Systemlösungen wie beispielsweis die ISOTEC-Innendämmung werden von der KfW Bank im Rahmen der Programme 151/152 „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ gefördert. Aber auch Abdichtungsmaßnahmen wie die Horizontalsperre mit Spezialparaffin, Innen- und Außenabdichtung des Kellers werden in einem Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung mitgefördert.