Das Hochwasser weicht: Die ersten Schritte
Sobald das Wasser weicht, eilen viele Menschen sofort in den Keller oder das Erdgeschoss, um sich den potenziellen Schaden anzusehen. Zwar ist das Weichen des Wassers eine positive Entwicklung, jedoch sollten Sie nicht unüberlegt handeln. Gehen Sie nicht in den Keller, wenn Wasser eingedrungen ist. Es besteht die Gefahr des Ertrinkens oder eines Stromschlages! Es herrscht Lebensgefahr.
Voller Tatendrang möchten Sie schnellstmöglich mit dem Abpumpen des Wassers beginnen. In von Hochwasser betroffenen Regionen um Mülheim / Oberhausen ist dies jedoch erst zulässig, sobald dies öffentlich von der Gemeinde, dem Kreis oder Land kommuniziert wurde. Denken Sie außerdem daran, dass Sie vor der Beseitigung des Schadens ausreichend Bildmaterial gesammelt haben. Dies hilft Ihnen bei der Dokumentation für die Versicherung und Sanierung. Nichtsdestotrotz sollten Wasser und Schlamm so schnell wie möglich aus dem Haus entfernt werden. Ist der Schlamm erstmal getrocknet, kann er nur noch schwer entfernt werden. Greifen Sie daher auf Tonnen, Kanister, Schubkarren etc. zurück, bis die Freigabe erteilt wurde.
Nach der Freigabe durch die öffentliche Kommunikation dürfen Sie die Hochwasser Schäden vollends angehen. Seien Sie jedoch vorsichtig, denn die Wasserrückstände können sehr stark verunreinigt sein und Keime enthalten. Vermeiden Sie daher jeglichen Hautkontakt mit Wasser- und Schlammresten. Sollten Sie darüber hinaus Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin oder Öl erkennen, informieren Sie bitte die Feuerwehr. Handeln Sie nicht in Eigenregie um den Hochwasser-Schaden zu beseitigen, Sie setzen sich dabei einem hohen Gesundheitsrisiko aus.
Bei einem Hochwasser-Schaden in Ihrem Haus müssen Elektrik, Heizöltanks und Baustatik von Fachleuten geprüft werden. Im Zuge dessen müssen Ihre Räume umgehend und nachhaltig getrocknet werden. Dadurch werden Bauschäden und Schimmel vermieden, die durch die hohe Feuchtigkeitsbelastung entstehen können.
Beschädigtes Inventar und verdorbene Lebensmittel müssen ebenfalls fachgerecht entsorgt werden. Lebensmittel aus überschwemmtem Gelände dürfen nicht verzehrt werden. Das Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft hilft bei verunreinigten Gärten oder Feldern.
Selbstschutz bei Hochwasser-Schäden
Bleiben Sie auch nach dem Hochwasser vorsichtig und aufmerksam. Ihre Sicherheit und die der Familie und der Nachbarn steht an erster Stelle. Meiden Sie also Gefahren, es muss behördlich sichergestellt sein, dass keine Einsturzgefahr besteht. Der Energieversorger informiert Sie über Gefahren, die durch Strom und Gas verursacht werden könnten. Nur Fachbetriebe können Elektroverteilerkästen und Heizungsanlagen prüfen. Vermeiden Sie den Hautkontakt mit dem Wasser und denken Sie an geeignete Schutzkleidung.
Hochwasser-Schäden sanieren lassen
Jeder Hausbesitzer im Raum Mülheim / Oberhausen sieht sich zunächst mit vielen Fragen konfrontiert. Was kann oder darf ich selbst sanieren und was soll ich Fachleuten überlassen? Grundsätzlich empfehlen wir die fachgerechte Sanierung durch erfahrene Handwerksbetriebe – diese stehen jedoch häufig aufgrund der hohen Nachfrage nicht sofort zur Verfügung. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die durchzuführenden Arbeiten an die Hand. Achtung: Stimmen Sie die folgenden Maßnahmen immer vorab mit Ihrer Versicherung ab!
Referenzen erfolgreicher Sanierungen
Unsere zufriedenen Kunden im Raum Mülheim / Oberhausen
Diese Aufgaben können selbst erledigt werden:
- Boden- und Wandflächen reinigen
- Böden und Wände trocknen – am besten mit Hilfe von Bautrocknungsgeräten
- Tapeten abreißen, Farben abspachteln
- Fenster und Türen ausbauen
- Bodenfliesen herausreißen
- Parkett, Dielen und/oder Holzfußböden herausreißen
- lockere und hohlklingende Innenputze Abklopfen
Nach vollständiger Trocknung kann der Wiederaufbau teils in Eigenregie oder durch einen Fachmann erfolgen:
- Tapezieren, Innenanstriche anbringen
- Teppiche verlegen
- Fertigparkett, Dielen und/oder Holzfußböden verlegen
- Wärmedämmung erneuern
- Innenputz anbringen
- Bodenfliesen verlegen
- Wandfliesen neu kleben
- Ständer- oder Leichtbauwände einbauen
- neue Dämmung in Wände der Ständer bzw. Trockenbauweise einbringen
- neue Beschläge an Fenstern und Türen anbringen
- abgehängte Decken erneuern
Bei diesen Hochwasser-Schäden hilft der Fachmann:
Bei Hochwasserschäden sind die Rückstände auf oder unter dem Boden oft mit schädlichen Stoffen belastet. Steht der Schlamm zentimeterhoch im Keller oder Erdgeschoß ist die gesamte Bodenkonstruktion geschädigt. Nur mit einer fachmännischen Analyse der Fußbodenaufbauten und Böden kann entschieden werden, was entfernt werden muss und in welchen Fällen eine Trocknung ausreicht.
- Überprüfung der Dämmschichten in Fußböden durch einen Sachverständigen – es könnte Wasser eingedrungen sein.
- Estrich auf Trennlage bzw. Dämmung auf schwimmendem Estrich ist tückisch, da das Wasser noch im Fußbodenaufbau stehen kann. Dann muss der Aufbau abgetragen werden.
- Gestrichener Betonboden kann evt. gereinigt werden, Fliesen müssen ggf. erneuert werden.
- Sanierung von Holz und Fachwerk
- Holzbauteile wie Holzbalkendecken, Fachwerkschwellen, Fachwerk etc. müssen langsam trocknen. Dazu sind Schütt- und Füllstoffe durch einen Fachmann zu entfernen. Ggf. wird Putz abgeschlagen und Mauerwerk ausgebaut.
- Lehm- und Zementputz könnte aufgrund des kapillaraktiven Saugverhaltens belastet sein. Der Putz sollte entfernt und durch einen Neuputz ersetzt werden.
Björn Morscheck
Geschäftsführer & Inhaber