Fördergelder möglich: Mit finanzieller Unterstützung sanieren
Kategorien: Außenabdichtung, Innenabdichtung, Schimmelpilz
Wohnraum wird in Deutschland immer knapper. Fördergelder machen Sanierungsinvestitionen möglich.
Viele Städte und Gemeinden haben daher ein großes Interesse daran, Wohnimmobilien in einem benutzbaren Zustand zu erhalten, energetische Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen. Für die Beseitigung aufgetretener Schäden werden Fördergelder bereitgestellt. Die staatlichen Hilfsprogramme zielen dabei nicht allein auf Mehrfamilienhäuser in Großstädten ab, sondern greifen oft bei Renovierungen oder Schadensbeseitigungen im selbst bewohnten Eigenheim. Die Behebung von Feuchteschäden mit Schimmelbildung kann hier ebenso gefördert werden, wie eine präventive Gestaltung korrekter Dämmmaßnahmen im Rahmen umfassender Modernisierungsarbeiten.
Fördergelder für Objekte in besonderer Lage
In nicht wenigen Regionen sind die Gemeindeverwaltungen sehr daran interessiert, den Erhalt von Gebäuden in bestimmten Vierteln, an besonderen Straßenzügen oder in exponierter Lage aufgrund ihrer Einzigartigkeit in einem guten Bauzustand zu erhalten. In derartigen Fällen sind Fördergelder als Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. So hat beispielsweise die Stadt Roth in Bayern ein spezielles Förderprogramm erlassen. Hier sind eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung vorhandener Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter aufgeführt. Hierunter fällt explizit die Beseitigung von Feuchteschäden. Räumlich gültig ist dieses Konzept für ein genau festgelegtes Sanierungsgebiet, welches den Erhalt des historischen Altstadtkerns zum Ziel hat. So wie in Roth verfahren auch zahlreiche andere Städte und Gemeinden und wollen auf diese Weise erreichen, dass die Bausubstanz bestimmter Häuser erhalten und verbessert werden kann. Die Fördergelder sind keineswegs nur für öffentliche Gebäude oder Bauwerke von kunsthistorischem oder architektonischem Wert bestimmt. Vielmehr gilt die Förderung in aller Regel unabhängig von der gegenwärtigen Nutzung und auch für Eigentümer, die allein oder ausschließlich mit Familienangehörigen im betroffenen Objekt leben. Wer also einen bestehenden Feuchteschaden in der selbst bewohnten Immobilie beseitigen möchte, kommt genauso in den Genuss der Förderungen, wie ein Vermieter von Wohnungen im Mehrfamilienhaus.
Fördergelder, nicht nur im Schadensfall: Mittel für energetische Maßnahmen
Viele Städte und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen an Wohnimmobilien. Hierzu zählen neben der Schaffung einer wirksamen Dach- und Fassadendämmung in aller Regel auch Sanierungsarbeiten, die die Luftdichtheit von Gebäuden erhöhen (hierzu zählen beispielsweise neue Fenster). Sowie notwendige Maßnahmen zur Vermeidung einer Kondenswasserbildung und der daraus resultierenden Feuchteschäden. Insofern können Fördergelder keineswegs nur im konkreten Schadensfall, sondern vielerorts auch präventiv beantragt werden. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobile einer umfassenden Sanierung zu unterziehen und dabei energiesparende Ziele verfolgen, sollten Sie sich in jedem Fall vom zuständigen Bauamt oder der Gemeindeverwaltung beraten lassen. Empfehlenswert ist eine Anfrage bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), da möglicherweise auch von dort Fördergelder bezogen werden können.
Fördergelder in wenigen Schritten
In welcher Höhe Fördergelder ausgezahlt werden, hängt nicht nur von der Art der geplanten Maßnahme, sondern immer auch von der speziellen Form der Förderung ab. Im beschriebenen Fall der Stadt Roth verhält es sich beispielsweise so, dass betroffene Eigentümer Zuschüsse bis zu einem Maximalbetrag von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt beantragen können. Höchstens sind hier 40.000 Euro möglich. Da der Umfang einer finanziellen Unterstützung jedoch von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ist, muss im konkreten Fall genau geprüft werden, ob und in welcher Höhe Mittel der öffentlichen Hand gewährt werden. Fördergelder müssen dabei in aller Regel bei der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in dessen Verwaltungsbezirk sich das betroffene Objekt befindet. Unter Umständen wird das zuständige Amt nach Antragseingang die Vorlage eines Gutachtens verlangen, aus dem sich der Umfang der vorliegenden Feuchteschäden ersehen lässt. Möglich ist auch, dass ein Sachverständiger von Amts wegen beauftragt wird und die Schadenshöhe eigenständig feststellt. Anschließend muss der Eigentümer dann Angebote von Fachfirmen einholen und dem zuständigen Amt vorlegen. Dort wird schließlich ein detaillierter Sanierungsvertrag für die geplanten Maßnahmen aufgestellt. Nach Unterzeichnung aller Beteiligten, könne die Fördergelder besiegelt werden und der Beseitigung des Feuchteschadens steht nichts mehr im Weg.