Arglistige Täuschung bei Hausverkauf...
Kategorien: Schimmelpilz
...hier ein interessanter Artikel aus dem Fachmagazin für Immobilienwirtschaft. "Hausverkäufer haftet bei Feuchtigkeitsschäden".
Lörrach. Der Verkäufer einer Immobilie ist verpflichet den Käufer über Schimmelpilzbefall und Feuchtigkeit im Keller zu informieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken in der Berufungsinstanz bezüglich einer Klage eines Käufers nach dem Erwerb eines mehr als 60 Jahre alten Hauses.
Beim Hausverkauf muss der Eigentümer über entsprechende Mängel aufklären.
Wir empfehlen zu diesem wichtigen Thema sehr gerne den Artikel aus dem Fachmagazin ImmoCompact ... zum Artikel ...