Schimmel in der Wohnung - Wie gehe ich als Mieter damit um?

Kategorien: Schimmelpilz

Nicht ignorieren, sprechen Sie vor allem drüber.

Beim Stichwort „Schimmel in der Wohnung“ schrecken viele zusammen, ekeln sich oder packen gedanklich schon ihre Koffer. Wenn ein Mieter Schimmel in seiner Wohnung entdeckt, macht er sich verständlicher Weise Sorgen um die Gesundheit seiner Familie.

DER URSACHE AUF DEN GRUND GEHEN

Haben Sie einen Verdacht auf Schimmel in der Wohnung, ist Ihr Vermieter der richtige Ansprechpartner. Melden Sie Ihrem Vermieter den Schaden oder den Verdacht. Liegt tatsächlich ein Schaden, verursacht durch Baumängel vor, kümmert sich der Vermieter um die Instandsetzung. Sollte er wider Erwarten keine Reaktion zeigen, setzen Sie ihm eine realistische Frist zur Beseitigung des Schimmelpilzbefalls und des Baumangels. Achten Sie darauf, dass Sie die Schimmelpilzerscheinungen so konkret wie möglich beschreiben, und das Schreiben dem Vermieter vorab per Fax, per Einwurf-Einschreiben oder/und durch Boten zukommen lassen. Nur so können Sie im Streitfall den Zugang des Schreibens nachweisen.

Sollte die Ursache des Schimmelbefalls durch kondensationsbedingte Feuchte, z.B. durch unzureichendes Lüften oder nicht angepasstes Heizverhalten begründet sein, ist der Mieter in der Pflicht das Wohnverhalten derart anzupassen, dass es nicht zum Schimmelwachstum in den Wohnräumen kommt. Sollten Sie hierzu Heiz- und Lüftungstipps benötigen, können Sie sich bei uns oder auch in Ihrer Verbraucherzentrale darüber informieren.

SCHIMMEL ALS FOLGE EINES WASSERSCHADENS

Es gab einen Rohrbruch in dem Wohnhaus, Hochwasser oder eines der heute schon üblichen Starkregenereignisse. Alles dies führt häufig zu einem umfangreichen Wasserschaden mit Schimmelpilz. Der Vermieter schaltet meist seine Gebäudeversicherung ein. Achtung: Viele Versicherer setzen oft „spezialisierte“ Sanierungsfirmen ein. Leider erfolgen die Schimmelpilzsanierungen nicht immer fachgerecht. Grundlage einer fachgerechten Sanierung muss der Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden sein. (Umweltbundesamt - Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, 2017). Aber auch der Mieter darf nicht nur tatenlos zusehen. Vielmehr ist er verpflichtet, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu dulden. Er hat dem Vermieter und seinen Handwerkern zu den üblichen Arbeitszeiten Zutritt zu gewähren. Vorsicht ist geboten, wenn Sie für die Dauer der Sanierung aus der Wohnung ausziehen müssen. Die Kostenübernahme sollte vorab geklärt werden. Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Hausratversicherung. Ihr Vermieter wird die Kosten nur dann tragen, wenn der Wasserschaden von ihm verschuldet wurde.

Fazit: Ziel sollte es sein, dass die Wohnung keinerlei Schimmelpilz aufweist. Als Mieter haben Sie Anspruch auf die Durchführung aller notwendigen Mängel-/Schadenbeseitigungsmaßnahmen. Allerdings müssen Sie Ihren Vermieter dabei unterstützen, damit er seiner Pflicht auch nachkommen kann. Schimmel in der Wohnung kann auf Dauer krank machen und die Bausubstanz des Gebäudes schädigen. Eine notwendige Schimmelpilzsanierung ist also quasi eine „Win-Win-Situation“ Mieter und Vermieter.