Neue Steuerurteile für den Unternehmeralltag
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Warum die Sanierungskosten einer Immobilie zu einer Steuerfalle werden können.
(Quelle des Beitrags: Bernhard Köstler, Deutsche Handwerks Zeitung, Seite Steuer 11, Ausgabe 17 vom 7. September 2018)
Verdeckte Mängel beim Immobilienkauf
Haben Sie 2017 eine Immobilie erworben, die zuerst saniert und anschließend vermietet wurde, können die Sanierungskosten 2017 zu einer bösen Steuerfalle werden. Denn betragen die Sanierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf mehr als 15 Prozent der Gebäudekosten, stellen sie Herstellungskosten dar. Herstellungskosten bedeuten, dass diese Kosten nur im Rahmen der jahrzehntelangen Gebäudeabschreibung steuersparend als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen.
Doch gilt diese strenge Vorschrift auch, wenn die Immobilie versteckte Mängel hatte? Leider ja, so der Bundesfinanzhof. Stellen Sie also nach dem Kauf versteckte Mängel fest und die Kosten zur Behebung dieser Mängel betragen mehr als 15 Prozent des Gebäudewerts, scheidet der Sofortabzug der Sanierungskosten als Werbungskosten aus (BFH, Urteil v. 13.03.2018, Az.: IX R 41/17).
Tipp: Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Sanierungkosten Schäden betreffen, die nachweislich erst nach dem Kauf der Immobilie eingetreten sind. Solche Ausgaben dürfen immer sofort in voller Höhe als steuersparende Werbungskosten abgezogen werden.
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